Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wichtiges in Worte gefasst


In Anrechnung kommen die, bei der Ablieferung der bestellten Ware, laut offiziellen Preislisten der EZ Landmaschinenvertriebs AG, 4912 Aarwangen gültigen Preise. Zahlungen, die nach den vereinbarten Zahlungsfristen eingehen, unterliegen dem Verzugszins.

Garantie
Ab Lieferdatum gemäss den Garantiebestimmungen des Lieferwerks.

Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum am Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und allfälliger Verzugszinsen beim Verkäufer. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes nach Art. 715 Abs.1 ZGB und der Käufer verpflichtet sich, die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle nachträglichen Forderungen, z.B. Forderungen aus Reparaturen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen.

Verzug des Käufers
Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand in Anwendung von Art. 214 Abs. 3 OR zurückzufordern. Kommt der Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug und tritt der Verkäufer in der Folge vom Vertrag zurück, ist eine Konventionalstrafe von 15% des Kaufpreises geschuldet.

Lieferfrist und Folgen von Verspätungen
Die vereinbarte Lieferfrist gilt unter Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Insbesondere verlängert sich die Lieferfrist dann angemessen, wenn höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Produktionsverzögerungen beim Lieferant, Streiks, behördliche Einfuhrbeschränkungen der Einhaltung der Lieferfrist erhebliche Hindernisse bereiten. Für Schäden, welche durch Verzögerung der Lieferung eintreten sollten, kann der Lieferant nicht aufkommen. Eine Lieferverzögerung gibt dem Käufer nicht das Recht auf Annahmeverweigerung der bestellten Ware.

Zahlungsweise
Gemäss Absprache mit der Firma EZ Landmaschinen AG.

Der Transport
Erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Maschinen und Zusatzapparate werden mit normaler Fracht, nach Absprache mit der Firma EZ Landmaschinen AG, geliefert. Jedoch gilt, dass die Frachtkosten zu Lasten des Käufers gehen. Vor Übernahme der Sendung an dem Ankunftsort hat sich der Empfänger zu überzeugen, dass alle Teile anhand dem Frachtbrief vorhanden sind und die Ware keine Schäden hat. Allfällige Mängel sind auf dem Frachtbrief vom Anlieferer mit der Unterschrift bescheinigen zu lassen, damit das Transportunternehmen zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Mängel
Sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.

Rücknahme/ Eintausch
Der Kunde verpflichtet sich, sein Objekt voll funktionsfähig in einwandfreiem Zustand an uns zu übergeben. Bei Schäden und Verdacht auf Mängel behalten wir uns das Recht vor, den Rücknahmepreis dem Objekt entsprechend anzupassen oder einen Eintausch zu annullieren. Allfällig berechnete Frachtkosten behalten wir uns vor, bei einer Rückgabe nicht zu erstatten. Rückgaben von Objekten sind nur nach Absprache mit Verkäufern der EZ Landmaschinen AG gestattet. Wiedereinlagerungskosten vom Lieferanten und damit verbunden Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.

Ablehnung
Durch Verkäufer der EZ Landmaschinen AG aufgenommene Bestellungen können von ihr innerhalb von 8 Tagen nach Vertragsabschluss abgelehnt werden.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird von beiden Teilen Aarwangen anerkannt.


AGB der EZ Landmaschinenvertriebs AG zum Download (ca. 0.1 MB)


Haben Sie noch Fragen zu unseren AGB? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Büro/Werkstatt

EZ Landmaschinen AG
Handel, Service + Reparaturen
Bützbergstrasse 70
CH-4912 Aarwangen / BE

Telefon +41 (0)62 922 68 01
Telefax +41 (0)62 923 03 69
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