Eintausch & Rücknahme
Auch beim Gebrauchtmaschinenhandel für Sie da.
Da die EZ Landmaschinen AG auch einen Gebrauchtmaschinenhandel betreibt, ist auf gegenseitige wie auch vertragliche Vereinbarung die Rücknahme des gebrauchten Maschinenguts des Käufers möglich.
Je nach Zustand und Warenwert behalten wir uns aber das Recht vor, einen allfälligen Eintausch oder eine Occasionsrücknahme gemäss eigenem Ermessen und der Möglichkeit eines Wiederverkaufes zu prüfen. Dass heisst, wir entscheiden in erster Linie aufgrund des Warenzustandes selber, ob ein gebrauchtes Objekt, Fahrzeug oder Gerät durch einen pauschal vereinbarten Betrag bar abgeglichen, von der neuen Kostenofferte abgezogen oder auch nur als Kommissionsware entgegen genommen wird (kein Entgelt).
Alle entgegengenommen Gebrauchtmaschinen und -geräte werden von unseren Servicemechanikern fachgerecht geprüft und bei Bedarf revidiert, repariert und gewartet. Grundsätzlich verkaufen wir keine Occasionswaren, die sich in einem schlechten oder servicebedürftigem Zustand befinden.
Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie gerne einen Beratungstermin bzgl. eines Eintausches oder einer Rücknahme vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.